B96-Führerschein: Neuer Perspektiven für Wohnwagen
In 2013 tritt eine wichtige Erleichterung im bisherigen Dschungel des neuen Führerscheins in Kraft: der etwas bürokratisch genannte B96-Führerschein.
Inhaber eines B-Klasse-Führerscheins dürfen dann PKW-Hänger-Kombinationen bis zu einem Zuggesamtgewicht von 4.250 kg fahren. Einzige Voraussetzung ist eine eintägige Fahrschulung. Bisher war die alleinige Möglichkeit "schwere" Hänger zu ziehen nach der bestanden Führerscheinprüfung gleich noch einen Kurs für den BE-Führerschein zu machen. Damit durften dann alle zulässigen Anhängerkombinationen an PKWs gezogen werden.
Nach Schätzungen des CIVD (Caravaning Industrie Verband Deutschland) können dann rund 90% des Wohnwagenbestands auch mit dem B96-Führerschein gefahren werden. „Das erleichtert jüngeren Führerscheininhabern den Zugang zum Caravan und ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Nachwuchses für diese Freizeitfahrzeuggattung“, bekräftigt Klaus Förtsch, Präsident des Caravaning Industrie Verbandes CIVD.
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